Der einfachste Weg, die Begriffe Kosmezeutika und Dermokosmetika zu verstehen, ist ein Blick in die Gesetzgebung. Rechtlich gesehen können wir nur die Definition von Kosmetika unterscheiden, die im Kosmetikgesetz vom 30. März 2001 zu finden ist und "jede Substanz, die dazu bestimmt ist, äußerlich mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen, d. h. mit der Haut, den Haaren, den Lippen, den Nägeln, den äußeren Geschlechtsorganen, den Zähnen und den Mundschleimhäuten, und deren einziger oder hauptsächlicher Zweck darin besteht, sie sauber zu halten, zu pflegen, zu schützen, zu parfümieren oder zu verschönern" bezeichnet.